Rechtsprechung
FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 5/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 110; AO § 122 Abs. 1
Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten
- FG Hamburg (Leitsatz)
Umfang der Ermittlungspflichten zur Feststellung eines Bevollmächtigten:
Papierfundstellen
- EFG 2003, 583
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99
Bekanntgabe an Bevollmächtigten
Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 5/01
Die Einräumung des insoweit bestehenden Auswahlermessens sollte nach dem gesetzgeberischen Vorstellungen dem Ziel dienen, die Behörde nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr dadurch die Möglichkeit zulassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 5.10.2000 VII R 96/99, BStBl II 2001 86).Eine Verpflichtung zur Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes an die Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen aufgrund einer das Ermessen des Finanzamts verengenden besonderen Sachlage (Ermessensreduzierung auf Null) besteht nur dann, wenn für den Steuerpflichtigen als denjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist, ein Bevollmächtigter eindeutig und unmissverständlich gerade (auch) als Bekanntgabeadressat bestellt worden ist und sich dies unmittelbar aus der diesbezüglichen Erklärung des Steuerpflichtigen bzw. seines Bevollmächtigten ergibt; andernfalls ist die Finanzbehörde grundsätzlich in der Auswahl des Bekanntgabeadressaten frei (vgl. BFH-Urteil vom 5.10.2000 VII R 96/99 a.a.O.).
- BFH, 25.10.1963 - III 7/60 U
Rechtsmittelfrist einer Einspruchsentscheidung - Ermessensmißbrauch durch …
Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 5/01
Allerdings wird ein Ermessensmissbrauch dann gegeben sein, wenn sich das Finanzamt bei gleichbleibenden Verhältnissen eine Zeit lang ständig an den Bevollmächtigten, dann aber ohne ersichtlichen Grund an den Steuerpflichtigen selbst wendet oder wenn das Finanzamt durch die Aufführung des Bevollmächtigten im Rubrum und in den Gründen einer Entscheidung ersichtlich von einer Bevollmächtigung ausgeht und die Entscheidung trotzdem nicht an den Bevollmächtigten bekannt gibt (BFH-Urteile vom 11.08.1954 II 239/53 U, BStBl III 1954, 327; vom 25.10.1963 III 7/60 U BFHE 77, 764). - BFH, 11.08.1954 - II 239/53 U
Rechtswirksamkeit der Zustellung eines Einspruchsbescheides an den …
Auszug aus FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 5/01
Allerdings wird ein Ermessensmissbrauch dann gegeben sein, wenn sich das Finanzamt bei gleichbleibenden Verhältnissen eine Zeit lang ständig an den Bevollmächtigten, dann aber ohne ersichtlichen Grund an den Steuerpflichtigen selbst wendet oder wenn das Finanzamt durch die Aufführung des Bevollmächtigten im Rubrum und in den Gründen einer Entscheidung ersichtlich von einer Bevollmächtigung ausgeht und die Entscheidung trotzdem nicht an den Bevollmächtigten bekannt gibt (BFH-Urteile vom 11.08.1954 II 239/53 U, BStBl III 1954, 327; vom 25.10.1963 III 7/60 U BFHE 77, 764).
- FG Hessen, 22.11.2004 - 6 K 4872/01
Zustellung; Vollmacht; Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Gesellschaft - Umfang …
Die Einschränkung der Vollmacht für Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer und Lohnsteuer würde keinen Sinn ergeben, wenn die Vollmacht umfassend für alle Rechtsbehelfe und Zustellungen der GmbH und des Klägers persönlich gelten sollte (…vgl. ebenso BFH Urteil vom 20.9.2000 II R 65/98, BFH/NV 2001, 732 und FG Hamburg, Urteil vom 10.10.2002 VI 5/01, EFG 2003, 583 : bei widersprüchlichen Angaben keine Nachforschungspflicht des FA).